
Vereinsregister
Amtsgericht Ueckermünde
Vereinsregister Nr.323
1.Vorsitzender
Horst Gollatz
2. Vorsitzender
Manfred Ruprecht
Die Idee zum so genannten "Rollisegler" entstand am Zentrum für Erlebnispädagogik und Umweltbildung (Zerum). Dort begann im Jahr 1995 ein Integrationsprojekt, in dessen Rahmen bis heute Freizeitangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen gestaltet werden. Dazu gehört auch das Segeln auf Jollen, also kleinen offenen Booten mit denen auch Rollstuhlfahrer segeln können (www.zerum-ueckermuende.de).
Ebenfalls zu der Einrichtung gehört das Großsegelschiff "Greif von Ueckermünde" (www.greif-von-ueckermuende.com). Einmal Seeluft auf den Segeljollen geschnuppert, lag und liegt der Wunsch der Behindertengruppen nahe, auch mal mit der „Greif von Ueckermünde“ einen längeren Törn zu unternehmen. Dies stellte sich jedoch als Problem heraus, sobald Rollstuhlfahrer mit in der Gruppe waren. Es war sehr schwierig sie auf das enge Schiff zu bekommen oder unter das Deck.
Aus dieser Situation heraus entwickelte sich das Vorhaben ein Schiff zu bauen, das sowohl für Menschen mit als auch ohne Beeinträchtigungen nutzbar ist.
Um dieses Ziel zu erreichen hat sich im Jahr 2001 der "Verein zur Förderung des ersten behinderten- und rollstuhlfahrergerechten Großsegelschiffes in Deutschland" e.V. gegründet.
Mit der Fertigstellung des Schiffes verfolgt der Verein weitere Ziele:
Ein barrierefreies Segelschiff bietet die Möglichkeit Menschen sowohl mit als auch ohne Handicaps sich
individuell "fortzubilden". Dazu zahlen unter anderem die verschiedenen
Qualifizierungsmöglichkeiten an Bord, sei es auf der praktischen Ebene wie Seemannschaft, auf der
technischen Ebene z.B. im Umgang mit der Bordtechnik oder die Wissenserweiterung in Bereichen
wie Navigation oder Wetterkunde.
Daneben können Prozesse in der Gruppe, der Persönlichkeitsentwicklung und auch der Integration auf dem geschlossenen
System Schiff gefördert werden. Gleichzeitig sollen insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen dazu befähigt werden
ihr Leben nach eigenen Maßstäben zu führen.
Das sich der Verein diesen Zielen verpflichtet fühlt, kann auch in der Satzung nachgelesen werden:
§ 2 Zweck